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- 10.1.2008: Zahl der "Aufstocker" steigt unaufhaltsam
- 10.1.2008: Ist die "Riesterrente" eine Mogelpackung?
Archive für 10.1.2008
Zahl der “Aufstocker” steigt unaufhaltsam
10.1.2008 von Heimo Kandler.
LINKE-Abgeordnete Lötzsch: »Gigantische Umverteilung« zu Gunsten von Arbeitgebern
Berlin (ND). Die Wirklichkeit hinter den Erfolgszahlen der Bundesagentur für Arbeit sieht für Millionen Menschen alles andere als rosig aus. Die Zahl der so genannten Aufstocker, Erwerbstätige, die zusätzlich zu ihrem Arbeitseinkommen Leistungen aus dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) beziehen müssen, wächst offenbar immer weiter. Die durchschnittliche Zahl liegt nach DGB-Informationen bereits bei 1,3 Millionen – ein Anstieg um 50 Prozent seit 2005.
Auf Anfrage der Bundestagsabgeordneten Gesine Lötzsch (Linksfraktion) hat nun das zuständige Arbeitsministerium neue Zahlen geliefert, mit denen sich dieser Trend noch genauer nachzeichnen lässt. Demnach stieg die Zahl der Bedarfsgemeinschaften, die neben dem Lohn noch Hartz IV bezogen allein vom Januar 2007 zum Mai 2007 um 37 000. Den stärksten Anstieg gab es in der niedrigsten Einkommensklasse unter 400 Euro. Die Gesamtausgaben für die Aufstocker beliefen sich im Mai 2007 auf 1,09 Milliarden Euro. Weiterlesen auf www.gesine-loetzsch.de
Aufstocker liegen im Trend
Das ergab die Antwort auf die Frage von Gesine Lötzsch an die Bundesregierung nach der zahlenmäßigen Entwicklung der Aufstocker. Die Zahl der Erwerbstätigen, die zusätzlich Hilfe vom Staat beziehen, weil ihr Einkommen zum Leben nicht ausreicht, stieg vom Januar 2007 bis Mai 2007 um 37.000 an. Die Bundesregierung macht für die Hilfebedürftigkeit vor allem auch Bedarfsgemeinschaften mit Kindern verantwortlich, weil diese Mehrkosten verursachen.
Damit macht sie Kinder zum Sündenbock ihrer eigenen unsozialen Politik, die flächendeckende und Einkommenssichernde Mindestlöhne bislang verhindert hat. Fragen und Antworten lesen auf www.gesine-loetzsch.de
Angemerkt
Man muss nicht zwingend ein LINKER sein, um diese beschämende Entwicklung in einem an sich reichen Deutschland anzuprangern. Man muss nur Augen und Ohren aufmachen und so etwas wie ein „soziales Gewissen haben. Und dieses müsste man eigentlich bei allen Menschen erwarten dürfen, egal ob sie der Union, der SPD, der FPD oder den Grünen „huldigen“.
Aber offensichtlich sind die „sozialen Gewissen“ in den letzten 60 Jahren derart „verkümmert“, dass nur noch das „Ich“ zählt. „Hauptsache mir geht’s gut“ anstatt sozialem und sozialpolitischem sowie öffentlichem, auch politischem Engagement. Vielerorts wird die „Politikverdrossenheit“ bejammert und beklagt und über „die da Oben“ geschimpft, die ja „doch machen, was sie wollen“.Schon mal darüber nachgedacht, wer „die da Oben“ eigentlich sind?Es sind nur die Menschen, die wir als Bürger und Wähler „abgeordnet und delegiert“ haben, um unsere Interessen zum Wohl aller zu vertreten. Und da wir als Souverän diese Menschen „delegiert und abgeordnet“ haben, in dem wir sie und die sie tragenden Parteien gewählt haben, haben wir auch das Recht, ja die Pflicht, bei anstehenden Neuwahlen ganz genau zu überlegen und zu bewerten, ob diese „Abgeordneten und Delegierten“ uns und die Interessen des gesamten Volkes wirklich gut und angemessen vertreten haben. Und je nach dem, wie die persönliche Bewertung ausfällt, sollten wir dann entscheiden, ob genau diese oder alternative Bürger und Parteien „abgeordnet und delegiert“ werden sollten, um uns in der nächsten Legislaturperiode zu vertreten.Das ist legitim. Das ist demokratisch. Das ist sinnvoll und manchmal mehr als notwendig. Es gibt in der Politik keine „Pfründe“ und „ersessenen Rechte“. Manchmal ist es notwendig, die „Delegierten und Abgeordneten“ sowie die sie tragenden Parteien daran zu erinnern, wer nach dem Grundgesetz die alleinige Macht im Staate ausübt.Das Prinzip der Volkssouveränität bestimmt das Volk zum souveränen Träger der Staatsgewalt. Die Verfassung als politisch-rechtliche Grundlage eines Staates beruht danach auf der verfassungsgebenden Gewalt des Volkes. Nicht ein Monarch, nicht ein Diktator, nicht Parteiobere oder sonstige „Staatsführer“ sondern das Volk in seiner Gesamtheit steht einzig über der Verfassung. Vielleicht ist es notwendig, sich das Grundgesetz einmal aufmerksam durchzulesen um zu begreifen, warum es immer wieder „Begehrlichkeiten“ gibt, diese Grundlage der Bundesdeutschen Demokratie „zu ändern“. Hier ist die Gelegenheit dazu: http://www.datenschutz-berlin.de/recht/de/gg/gg1_de.htmAuszugweise Artikel 20
[Staatsstrukturprinzipien; Widerstandsrecht]
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt. (3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden. (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
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Ist die “Riesterrente” eine Mogelpackung?
10.1.2008 von Heimo Kandler.
Riesterrente - Mogelpackung bei Geringverdienern bzw. Hartz-IV-Empfängern? Die Riesterrente wird als “die Lösung” zur Verhinderung von Altersarmut gepriesen. Ist sie das wirklich oder wird hier bewusst „beschönigt“? Das Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung schreibt in seinem Bericht zur Altersarmut, dass die Riesterrente die Entwicklung der Altersarmut abschwächen und aufhalten wird. Für die heute 40- bis 50-jährigen Arbeitslosengeld-II-Empfänger ist der Abschluss einer Riesterrente ziemlich sinnlos, da die meisten auch bei einer Wiedereingliederung ins Erwerbsleben (1. Arbeitsmarkt) die entstandenen Beitragslücken in vielen Fällen nicht mehr ausgleichen können. Diese Menschen werden vielmehr auf die Grundsicherung angewiesen sein, weil alle Ansprüche aus der Riesterrente bei der Grundsicherung angerechnet werden.Dieser Gesichtspunkt der Anrechnung sollte bei einer Empfehlung für den Abschluss der Riesterrente als Schutz vor Altersarmut in jedem Fall beachtet werden, da andernfalls die Geringverdiener und Hartz-IV-Empfänger sich die Beiträge zur Riesterente im wahrsten Sinn des Wortes „vom Munde absparen“, im irrigen Glauben und Vertrauen darauf, etwas sinnvolles gegen Armut im Alter zu tun, nur um im Rentenalter zu die bittere Wahrheit zu erleben, dass ihre vermeintlich so sinnvolle Riesterrente komplett auf die Grundsicherung angerechnet wird. Bis zu 20 % des verfügbaren Einkommens müssen Geringverdiener für die Riesterrente aufbringen. Tatsache ist, dass nur Personen mit einem Bruttogehalt ab € 1900,– mit Ihrer Rente über die Grundsicherung kommen. Bei allen, die weniger als € 1900,- Bruttogehalt beziehen, wird die Riesterrente komplett angerechnet, so dass jegliche Sparbemühungen der Geringverdienenden und damit der Verzicht auf einen Teil ihres sowieso schon zu geringen Einkommens umsonst waren. Dazu gibt es ein interessantes Interview mit Professor Meinhard Miegel: http://www.daserste.de/plusminus/ allround_dyn~uid,f40vcoqo33k9nwyu~cm.asp
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Befreiung von der Mineralölsteuer im Werksverkehr
10.1.2008 von Heimo Kandler.
Urteil ist rechtskräftig - Zollamt legt keine Revision ein
Das Hauptzollamt Köln hat einem Piloten aus Lohmar eine erfreuliche Weihnachtsüberraschung bereitet. Die AOPA und dieses Magazin berichtete vor kurzem über ein Urteil zum Thema Mineralölsteuererstattung im Werksverkehr.Das Hauptzollamt Köln sollte tausende von Euro’s an Mineralölsteuern dem Betreiber einer im Werksverkehr fliegenden Maschine der Allgemeinen Luftfahrt zurückerstatten. Bisher wurde angenommen, dass die Finanzbehörde gegen dieses Urteil Rechtsmittel einlegen würde (müssen), da Revision durch das Gericht ausdrücklich zugelassen worden war. Ende 2007 ist die Frist hierfür jedoch verstrichen ohne dass Revision eingelegt worden wäre. Damit ist das Urteil rechtskräftig. Über die Gründe dafür lässt sich trefflich spekulieren, es ändert aber nichts an der äußerst erfreulichen Tatsache. Ob das beklagte Zollamt durch die Weihnachtsfeiertage den Termin schlicht „verbummelt“ hat oder ob man nach dem unmissverständlichen Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf die eigene Rechtsposition überdacht hat, bleibt vermutlich unbeantwortet.
Mit Rechtskraft des Urteils werden nicht alle bisher gestellten Anträge auf Steuererstattung automatisch positiv beschieden und Steuern zurück überwiesen. Die Hauptzollämter wurden ganz offensichtlich angewiesen es hier „darauf ankommen zu lassen“. Vermutlich soll der Bürger für sein Recht den Klageweg beschreiten müssen, was nur sinnlose Prozesskosten für den Steuerzahler produzieren würde.Der Bundesrechnungshof könnte sich eine derartige Praxis ja heute schon „vormerken“ oder den „prozesswütigen“ Beamten am besten gleich auf die Finger klopfen?
In jedem Fall haben mit diesem Urteil die betroffenen Flugzeugbetreiber nun kräftigen Rückenwind für ihr Verlangen nach Steuerrückerstattungen erhalten.Und was die Finanzverwaltungen so lange nicht zur Kenntnis nehmen wollten, ist nun Fakt. Auch Flüge außerhalb eines genehmigten Luftfahrtunternehmens oder einer FTO unter bestimmten Umständen sind durchaus als gewerblich einzustufen und entsprechend von der Steuer auf den Flugzeugtreibstoff ausgenommen werden können. Die EU Richtline 2003/96 hatte vor rund vier
Jahren die Position der deutschen Flugzeughalter deutlich gestärkt.
Der mit seiner Klage erfolgreiche Pilot kann sich nun auf eine hohe und baldige Rückerstattung freuen. Allle anderen Betreiber von gewerblich genutzten Luftfahrzeugen sind aufgefordert, entsprechende Anträge zu stellen und auch notfalls vor Gericht zu ziehen, um zu ihrem Recht auf Steuerbefreiung/-Erstattung zu kommen.In jedem Fall muss der gewerbliche Zweck der Flüge genannt und belegt werden. Wie die Auslegung von “gewerblich” gehandhabt werden kann, erläuterte die Kammer des Düsseldorfer Gerichts in der Urteilsbegründung anhand einiger Beispiele.
Ob die Finanzbehörden nun weiterhin „auf Stur schalten“ oder nicht: Der Kläger selbst, sowie die AOPA Germany e.v. und Klagevertreter Prof. Dr. jur. Real haben mit diesem nun rechtskräftigen Urteil einen enormen Erfolg im Bestreben um eine EU-konforme und rechtsstaatliche Besteuerung im Werksflugverkehr erzielt.
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Massenspeicherung von Daten auf Vorrat
10.1.2008 von Heimo Kandler.
Nach einem Gesetz, das CDU, CSU und SPD am 9. November 2007 gegen die Stimmen von FDP, Grüne und Linke beschlossen haben, soll ab 2008 nachvollziehbar werden, wer mit wem in den letzten sechs Monaten per Telefon, Handy oder E-Mail in Verbindung gestanden oder das Internet genutzt hat. Bei Handy-Telefonaten und SMS soll auch der jeweilige Standort des Benutzers festgehalten werden. Anonymisierungsdienste sollen verboten werden.
Wo liegt das Problem?
Die Aufzeichnung von Informationen über die Kommunikation, Bewegung und Mediennutzung jedes Bürgers stellt die bislang größte Gefahr für unser Recht auf ein selbstbestimmtes und privates Leben dar.
Unter einer Vorratsdatenspeicherung leiden wir alle:
- Eine Vorratsdatenspeicherung greift unverhältnismäßig in die persönliche Privatsphäre ein.
- Eine Vorratsdatenspeicherung beeinträchtigt berufliche Aktivitäten (z.B. in den Bereichen Medizin, Recht, Kirche, Journalismus) ebenso wie politische und unternehmerische Aktivitäten, die Vertraulichkeit voraussetzen. Dadurch schadet sie letztlich unserer freiheitlichen Gesellschaft insgesamt.
- Eine Vorratsdatenspeicherung verhindert Terrorismus oder Kriminalität nicht. Sie ist unnötig und kann von Kriminellen leicht umgangen werden.
- Eine Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen das Menschenrecht auf Privatsphäre und informationelle Selbstbestimmung.
- Eine Vorratsdatenspeicherung ist teuer und belastet Wirtschaft und Verbraucher.
- Eine Vorratsdatenspeicherung diskriminiert Nutzer von Telefon, Mobiltelefon und Internet gegenüber anderen Kommunikationsformen.
Stand der Dinge
Das von CDU/CSU und SPD beschlossene Gesetz zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland ist seit 1. Januar 2008 in Kraft. Am 31. Dezember 2007 haben wir Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz eingereicht verbunden mit dem Antrag, das Gesetz bis zur endgültigen Entscheidung außer Kraft zu setzen.
Werden Sie aktiv:
- Arbeiten Sie im Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung mit
- Infomaterial bestellen und verteilen
- Spenden
- Weitere Möglichkeiten, aktiv zu werden
Lesen Sie mehr:
- Aktuelle Nachrichten
- Aktuelle Termine
- Argumente der Befürworter kritisch beleuchtet
- Hintergrundinformationen zur Vorratsdatenspeicherung
- Weiterführende Informationen und Materialien
http://www.vorratsdatenspeicherung.de/
Nutzen Sie Ihre ganz persönlichen und legalen Möglichkeiten als Souverän und zeigen Sie den für diese „Überwachungsmethoden“ verantwortlichen Parteien und handelnden Personen die ROTE KARTE. 2008 in den Ländern Hessen, Niedersachsen und Bayern und 2009 bei den Bundestagwahlen. Es geht schließlich um Sie als Bürger, Ihre bürgerlichen und vom Grundgesetz garantierten Rechte, insbesondere um das Recht auf Informationelle Selbstbestimmung nach Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes sowie auf das ebenfalls vom Grundgesetz geschützte Fernmeldegeheimnis.
Einer „Salamitaktik“ nicht unähnlich, werden seit Regierungsantritt der Großen Koalition diese Rechte immer weiter „ausgehöhlt“ und das Grundgesetz „angeknabbert“. Der alles umspannende „Arbeitstitel“ für diese Art von „schleichender Einführung eines Überwachungsstaates“ heißt – Terrorgefahr. Damit wird versucht, Angst in die Bevölkerung zu tragen und diese quasi „gefügig“ für alles „kontrollierende“ zu machen.
Ganz offensichtlich regen sich zwischenzeitlich auch Stimmen im Regierungslager von Union und SPD, denen dies alles langsam „Kopfschmerzen“ – einigen sogar erhebliche „Bauchschmerzen“ bereitet. Noch aber überwiegt die „Koalitions-Räson“. „Mann/Frau“ lässt die Verantwortlichen „gewähren“ – wie lange noch, beeinflussen die Bürger durch ihre Stimme sicherlich mit.Nach Auffassung vieler Menschen im Land haben die bereits umgesetzten und sicherlich noch geplanten Maßnahmen mit einem gesunden Sicherheitsbedürfnis und der Verpflichtung des Staates zum Schutz der Bürger vor Gefahren nicht mehr viel zu tun. Der „Sicherheitsfetischismus“ Einzelner droht, sich mehr und mehr zu verselbständigen.“Die Revolution frist ihre Kinder“ (Pierre Victurnien Vergniaud; * 31.05.1753)“Freiheit ist immer die Freiheit des Anders-Denkenden” (Rosa Luxemburg * 5. 3. 1871 † 15.1.1919)
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Hessenwahl mit Wahlmaschinen statt Wahlzetteln?
10.1.2008 von Heimo Kandler.
Fast jeder weiß es, aber keiner will es zugeben – Technik ist nie ganz fehlerfrei, nie ganz sicher und grundsätzlich auch manipulierbar. Diese nicht neue Erkenntnis haben auch die Holländer erfahren, von denen die bei der Hessenwahl zum Einsatz geplanten „Wahlmaschinen“, also elektronische Abstimmungscomputer stammen. Und die Holländer haben aus dieser Erkenntnis gelernt und sind zurückgekehrt zur althergebrachten Wahl per Stimmzettel. Warum wohl? Aber die bundesdeutschen „Wahloberen“ lassen sich auch von den Erkenntnissen des „Chaos-Computer-Clubs“ nicht beirren und wollen am Einsatz der „Blechtrottel“ bei der Hessenwahl festhalten. Dabei haben die Experten des CCC vorgeführt, dass innerhalb von nur 60 Sekunden die Elektronik dieser „Wahlhelfer“ austausch- bzw. manipulierbar ist, elektronische „Wahlfälschungen“ also möglich sind.
Im Gegensatz zur „Zettelwahl“ gibt es aber nach der Wahl keine Zettel, die man ggfs. nachzählen bzw. überprüfen lassen kann, denn es wird eben ohne jeden Beleg und nur per Knopfdruck in der Wahlkabine abgestimmt. Wie praktisch!
Das erspart doch „im Zweifel“ die eher „lästigen Einwände“ bei zweifelhaften oder knappen Ergebnissen. Sehr praktisch! Aber auch mit dem Demokratischen Rechtsstaat vereinbar?
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