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Aufforderung zum freiwilligen Antrag auf Gehirnstrommessung (Satire)

Dieser Eintrag stammt von Heimo Kandler Am 15.1.2008 @ 17:31 In Uncategorized | Keine Kommentare

Sehr geehrter Herr 471108159912,
wie ich bereits mit Herrn 918775432210 besprochen habe, werden Sie gebeten, zur Aufnahme Ihrer Gehirnströme am 99.13.22 sich im Medizinischen Institut der Überwachungsbehörde vorzustellen.
Bitte bringen Sie Ihren eigenhändig unterschriebenen Antrag auf Messung und Speicherung Ihrer Gehirnströme mit (den Download finden Sie im Internet auf der Website der Überwachungsbehörde).Außerdem mitzubringen ist aus Anlass der Messung eine kurze Schilderung, woran Sie üblicherweise intensiv genug denken, als das wir Ihre Gehirnströme verwertbar messen und auch speichern können.Abschließend weise ich noch darauf hin, dass Ihr Antrag gebührenpflichtig nach der Gebührenordnung der Überwachungsbehörde ist. Der Betrag muss von Ihnen bei Abgabe Ihres Antrages auf Gehirnstrommessung in Bar an der Zentralkasse der Überwachungsbehörde bezahlt werden. Mit der dort erhaltenen Quittung sprechen Sie dann bitte bei Frau 993267839598 vor, die im Anschluss an Ihre Registrierung die Messung und Speicherung vornehmen wird.Mit Abgabe Ihres Antrages auf Gehirnstromspeicherung verzichten Sie natürlich auf alle nur denkbaren bürgerlichen Recht, insbesondere das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und erklären verbindlich und unwiderruflich, dass Sie weder gegen diese Maßnahme noch die Speicherung und Verwendung der ermittelten Daten jemals vor ihrem Ableben Einspruch einlegen werden. Danach stehen Ihnen natürlich alle Mittel und Möglichkeiten offen.In ernüchternder Hochachtung
081544786934223
Oberüberwachungsratssekretär
Überwachungsbehörde Orwellesien
Orwellweg 00
D-01012234 Orwelldorf
Orwellesien


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