Archive für Januar 2008

Befreiung von der Mineralölsteuer im Werksverkehr

Urteil ist rechtskräftig - Zollamt legt keine Revision ein

Das Hauptzollamt Köln hat einem Piloten aus Lohmar eine erfreuliche Weihnachtsüberraschung bereitet. Die AOPA und dieses Magazin berichtete vor kurzem über ein Urteil zum Thema Mineralölsteuererstattung im Werksverkehr.Das Hauptzollamt Köln sollte tausende von Euro’s an Mineralölsteuern dem Betreiber einer im Werksverkehr fliegenden Maschine der Allgemeinen Luftfahrt zurückerstatten. Bisher wurde angenommen, dass die Finanzbehörde gegen dieses Urteil Rechtsmittel einlegen würde (müssen), da Revision durch das Gericht ausdrücklich zugelassen worden war. Ende 2007 ist die Frist hierfür jedoch verstrichen ohne dass Revision eingelegt worden wäre. Damit ist das Urteil rechtskräftig. Über die Gründe dafür lässt sich trefflich spekulieren, es ändert aber nichts an der äußerst erfreulichen Tatsache. Ob das beklagte Zollamt durch die Weihnachtsfeiertage den Termin schlicht „verbummelt“ hat oder ob man nach dem unmissverständlichen Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf die eigene Rechtsposition überdacht hat, bleibt vermutlich unbeantwortet.
Mit Rechtskraft des Urteils werden nicht alle bisher gestellten Anträge auf Steuererstattung automatisch positiv beschieden und Steuern zurück überwiesen.
 
Die Hauptzollämter wurden ganz offensichtlich angewiesen es hier „darauf ankommen zu lassen“. Vermutlich soll der Bürger für sein Recht den Klageweg beschreiten müssen, was nur sinnlose Prozesskosten für den Steuerzahler produzieren würde.Der Bundesrechnungshof könnte sich eine derartige Praxis ja heute schon „vormerken“ oder den „prozesswütigen“ Beamten am besten gleich auf die Finger klopfen? 

In jedem Fall haben mit diesem Urteil die betroffenen Flugzeugbetreiber nun kräftigen Rückenwind für ihr Verlangen nach Steuerrückerstattungen erhalten.Und was die Finanzverwaltungen so lange nicht zur Kenntnis nehmen wollten, ist nun Fakt.  Auch Flüge außerhalb eines genehmigten Luftfahrtunternehmens oder einer FTO unter bestimmten Umständen sind durchaus als gewerblich einzustufen und entsprechend von der Steuer auf den Flugzeugtreibstoff ausgenommen werden können. Die EU Richtline 2003/96 hatte vor rund vier
Jahren die Position der deutschen Flugzeughalter deutlich gestärkt.


Der mit seiner Klage erfolgreiche Pilot kann sich nun auf eine hohe  und baldige Rückerstattung freuen.  Allle anderen Betreiber von gewerblich genutzten Luftfahrzeugen sind aufgefordert, entsprechende Anträge zu stellen und auch notfalls vor Gericht zu ziehen, um zu ihrem Recht auf Steuerbefreiung/-Erstattung zu kommen.
In jedem Fall muss der gewerbliche Zweck der Flüge genannt  und belegt werden.  Wie die Auslegung von “gewerblich” gehandhabt werden kann, erläuterte die Kammer des Düsseldorfer Gerichts in der Urteilsbegründung anhand einiger Beispiele.

Ob die Finanzbehörden nun weiterhin „auf Stur schalten“  oder nicht: Der Kläger selbst, sowie die AOPA Germany e.v. und Klagevertreter Prof. Dr. jur. Real haben mit diesem nun rechtskräftigen Urteil einen enormen Erfolg im Bestreben um eine EU-konforme und rechtsstaatliche Besteuerung im Werksflugverkehr erzielt.

Massenspeicherung von Daten auf Vorrat

Nach einem Gesetz, das CDU, CSU und SPD am 9. November 2007 gegen die Stimmen von FDP, Grüne und Linke beschlossen haben, soll ab 2008 nachvollziehbar werden, wer mit wem in den letzten sechs Monaten per Telefon, Handy oder E-Mail in Verbindung gestanden oder das Internet genutzt hat. Bei Handy-Telefonaten und SMS soll auch der jeweilige Standort des Benutzers festgehalten werden. Anonymisierungsdienste sollen verboten werden.  

Mit Hilfe der über die gesamte Bevölkerung gespeicherten Daten können Bewegungsprofile erstellt, geschäftliche Kontakte rekonstruiert und Freundschaftsbeziehungen identifiziert werden. Auch Rückschlüsse auf den Inhalt der Kommunikation, auf persönliche Interessen und die Lebenssituation der Kommunizierenden werden möglich.Zugriff auf die Daten erhalten Polizei, Geheimdienste, Staatsanwaltschaft und ausländische Staaten, die sich davon eine verbesserte Strafverfolgung versprechen.Bisher durften Telekommunikationsanbieter nur die zur Abrechnung erforderlichen Verbindungsdaten speichern. Dazu gehörten Standortdaten, Internetkennungen und Email-Verbindungsdaten nicht. Der Kunde konnte verlangen, dass Abrechnungsdaten mit Rechnungsversand gelöscht werden. Durch die Benutzung von Pauschaltarifen (Flatrate) konnte eine Speicherung zudem gänzlich vermieden werden, was etwa für Journalisten und Beratungsstellen wichtig sein kann. All diese Mechanismen zum Schutz sensibler Kontakte und Aktivitäten beseitigt die Vorratsdatenspeicherung.Bundesjustizministerin Brigitte Zypriers sagt also (bewusst?) nicht die ganze Wahrheit, wenn Sie im Fernsehen behauptet, es ändere sich zur bisherigen Rechtslage nichts – diese aussage ist schlicht falsch.

Wo liegt das Problem?
Die Aufzeichnung von Informationen über die Kommunikation, Bewegung und Mediennutzung jedes Bürgers stellt die bislang größte Gefahr für unser Recht auf ein selbstbestimmtes und privates Leben dar.

Unter einer Vorratsdatenspeicherung leiden wir alle:

  • Eine Vorratsdatenspeicherung greift unverhältnismäßig in die persönliche Privatsphäre ein.
  • Eine Vorratsdatenspeicherung beeinträchtigt berufliche Aktivitäten (z.B. in den Bereichen Medizin, Recht, Kirche, Journalismus) ebenso wie politische und unternehmerische Aktivitäten, die Vertraulichkeit voraussetzen. Dadurch schadet sie letztlich unserer freiheitlichen Gesellschaft insgesamt.
  • Eine Vorratsdatenspeicherung verhindert Terrorismus oder Kriminalität nicht. Sie ist unnötig und kann von Kriminellen leicht umgangen werden.
  • Eine Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen das Menschenrecht auf Privatsphäre und informationelle Selbstbestimmung.
  • Eine Vorratsdatenspeicherung ist teuer und belastet Wirtschaft und Verbraucher.
  • Eine Vorratsdatenspeicherung diskriminiert Nutzer von Telefon, Mobiltelefon und Internet gegenüber anderen Kommunikationsformen.

Stand der Dinge
Das von CDU/CSU und SPD beschlossene Gesetz zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland ist seit 1. Januar 2008 in Kraft. Am 31. Dezember 2007 haben wir Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz eingereicht verbunden mit dem Antrag, das Gesetz bis zur endgültigen Entscheidung außer Kraft zu setzen.

Werden Sie aktiv:

Lesen Sie mehr:

http://www.vorratsdatenspeicherung.de/

Nutzen Sie Ihre ganz persönlichen und legalen Möglichkeiten als Souverän und zeigen Sie den für diese „Überwachungsmethoden“ verantwortlichen Parteien und handelnden Personen die ROTE KARTE. 2008 in den Ländern Hessen, Niedersachsen und Bayern und 2009 bei den Bundestagwahlen. Es geht schließlich um Sie als Bürger, Ihre bürgerlichen und vom Grundgesetz garantierten Rechte, insbesondere um das Recht auf Informationelle Selbstbestimmung nach Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes sowie auf das ebenfalls vom Grundgesetz geschützte Fernmeldegeheimnis.

Einer „Salamitaktik“ nicht unähnlich, werden seit Regierungsantritt der Großen Koalition diese Rechte immer weiter „ausgehöhlt“ und das Grundgesetz „angeknabbert“. Der alles umspannende „Arbeitstitel“ für diese Art vonschleichender Einführung eines Überwachungsstaates“ heißt – Terrorgefahr. Damit wird versucht, Angst in die Bevölkerung zu tragen und diese quasi „gefügig“ für alles „kontrollierende“ zu machen.

Ganz offensichtlich regen sich zwischenzeitlich auch Stimmen im Regierungslager von Union und SPD, denen dies alles langsam „Kopfschmerzen“ – einigen sogar erhebliche „Bauchschmerzen“ bereitet. Noch aber überwiegt die „Koalitions-Räson“. „Mann/Frau“ lässt die Verantwortlichen „gewähren“ wie lange noch, beeinflussen die Bürger durch ihre Stimme sicherlich mit.Nach Auffassung vieler Menschen im Land haben die bereits umgesetzten und sicherlich noch geplanten Maßnahmen mit einem gesunden Sicherheitsbedürfnis und der Verpflichtung des Staates zum Schutz der Bürger vor Gefahren nicht mehr viel zu tun. Der „Sicherheitsfetischismus“ Einzelner droht, sich mehr und mehr zu verselbständigen.Die Revolution frist ihre Kinder  (Pierre Victurnien Vergniaud; * 31.05.1753)“Freiheit ist immer die Freiheit des Anders-Denkenden” (Rosa Luxemburg * 5. 3. 1871 † 15.1.1919)

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Hessenwahl mit Wahlmaschinen statt Wahlzetteln?

Fast jeder weiß es, aber keiner will es zugeben – Technik ist nie ganz fehlerfrei, nie ganz sicher und grundsätzlich auch manipulierbar. Diese nicht neue Erkenntnis haben auch die Holländer erfahren, von denen die bei der Hessenwahl zum Einsatz geplanten „Wahlmaschinen“, also elektronische Abstimmungscomputer stammen. Und die Holländer haben aus dieser Erkenntnis gelernt und sind zurückgekehrt zur althergebrachten Wahl per Stimmzettel. Warum wohl? Aber die bundesdeutschen „Wahloberen“ lassen sich auch von den Erkenntnissen des „Chaos-Computer-Clubs“ nicht beirren und wollen am Einsatz der „Blechtrottel“ bei der Hessenwahl festhalten. Dabei haben die Experten des CCC vorgeführt, dass innerhalb von nur 60 Sekunden die Elektronik dieser „Wahlhelfer“ austausch- bzw. manipulierbar ist, elektronische „Wahlfälschungen“ also möglich sind. 

Im Gegensatz zur „Zettelwahl“ gibt es aber nach der Wahl keine Zettel, die man ggfs. nachzählen bzw. überprüfen lassen kann, denn es wird eben ohne jeden Beleg und nur per Knopfdruck in der Wahlkabine abgestimmt. Wie praktisch!  

Das erspart doch „im Zweifel“ die eher „lästigen Einwände“ bei zweifelhaften oder knappen Ergebnissen. Sehr praktisch! Aber auch mit dem Demokratischen Rechtsstaat vereinbar?

Magazin Proluftfahrt & IGEL-Nachrichten

Informationsmagazin im Internet
engagiert, informativ, unabhängig, überparteilich, kritisch, satirisch, unangepasst, unbequem 
Wenn Sie mein kostenloses Internetmagazin regelmäßig erhalten möchten, bitte ich um die entsprechende eMailadresse an proluftfahrt@t-online.de
Besuchen Sie auch meine umfangreiche Homepage www.proluftfahrt.de mit > 450 Bildern und Beiträgen in 10 Kategorien. Außerdem habe ich in zwei Bildergalierien Bilder von Flügen und Reisen eingestellt. Sie finden diese unter www.proluftfahrt.at (Winter) und www.proluftfahrt.eu (Sommer). Ich freue mich über Ihren Besuch auf diesen Seiten. Wenn diese Ihnen gefallen haben, würde es mich freuen, wenn sie meinen Internetauftritt weiter empfehlen. Danke. Ihr Heimo Kandler Journalist & Privatpilot, Am Altwasser 21, D-85459 Berglern, Landkreis Erding, Freistaat Bayern

„Endlich Österreich“ ?

Ich finde, dieses Zitat aus der Österreich-Werbung gewinnt wieder ganz aktuelle Bedeutung.

Endlich Österreich, …..

…denn hier gibt es Wirtschaftswachstum und Arbeitsplätze auch für Deutsche…denn hier gibt es dank geringerer Steuern erheblich billigeren Treibstoff…denn hier gibt es sie noch, die Gemütlichkeit in Cafes und Wirtshäusern…denn hier darf auch in Gaststätten und Cafes noch geraucht werden…denn hier herrscht beim Nichtraucherschutz noch gesunder Menschenverstand…denn hier gibt es herrlichste Landschaften im Sommer und im Winter…denn hier werden Kunst, Kultur und Tradition gepflegt…denn hier wird vieles nicht so heiß gegessen wie es gekocht ist

Endlich Österreich, einfach darum – und immer wieder. 

In einem Report “Österreich - das bessere Deutschland?” analysierte Manager Magazin im März 2007 die Vorzüge der Alpenrepublik. Das ausgesprochen günstige Profil Österreichs für Investoren bestätigt sich auch im aktuellen EU-Standortranking.

Kein anderes EU-Land hat so viele Standorte in den Top 100 der Rangliste der 1207 EU-Regionen wie Österreich. Aktuell sind es 18, dank günstiger Standortentwicklung dürfte sich die Position der Alpenrepublik noch weiter verbessern. Lediglich das deutlich kleinere Irland schneidet mit seinen insgesamt acht Regionen noch besser ab.

Nach der Studie des Manager Magazins werden sich im Jahr 2010 sogar 21 (Szenario mit weiteren deutschen Reformen) beziehungsweise 25 Regionen Österreichs (Szenario mit Fortschreibung der bisherigen Trends) in den Top 100 der EU-Standortliga finden. Das Alpenland verfügt aus Investorensicht über ein deutlich günstigeres Preis-Leistungs-Verhältnis als Deutschland.
Bei vergleichbaren Standortqualitäten liegen die Lohnstückkosten, vor allem dank längerer Arbeitszeiten und niedrigerer Lohnnebenkosten, deutlich unter deutschem Niveau, nämlich bei im Schnitt rund 60 Prozent der Produktivität der Beschäftigten. Nur Wien fällt mit Lohnstückkosten von annähernd 90 Prozent aus diesem Muster heraus. Auch die Unternehmenssteuern von 25 Prozent haben ein wettbewerbsfähiges Niveau.
Österreich verbessert seine Standortqualität weiter. Dank solider Fortschritte bei der Produktivität bei gleichzeitiger Lohnzurückhaltung sinken die Lohnstückkosten bis 2010 deutlich.
Auch eine dank Reformen wettbewerbsfähigere Bundesrepublik würde nichts am guten Abschneiden Österreichs ändern. Die Alpenrepublik bleibt - das bessere Deutschland ….. sagt das Manager Magazin Hamburg.
 

AngemerktMeine, zugegeben nicht ganz ernst gemeinte „Empfehlung“ an die bundesdeutsche Politik, Behörden, Bürokratien und Amtsträger wäre – ganz im Sinne der Differenzierung zu andern Demokratien innerhalb der EU27.
- Erhöhen Sie unbedingt die Zahl der Gesetze, Gebote, Verbote, Vorschriften und Auflagen
- Verschärfen Sie die diversen „Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen“ gegenüber Ihren Bürgern - Heben Sie die Konsumsteuern weiter kräftig an- Schränken Sie die steuerlichen Anreize der Bürger weiter ein- Streichen Sie möglichst alle steuerlichen Erleichterungen für die Bürger- Senken Sie die Unternehmenssteuern noch weiter- Senken Sie die Steuersätze für hohe und höchste Einkommen noch weiter ab- Erhöhen Sie im Gegenzug die Lohn- und Einkommensteuern der „normalen“ Arbeitnehmer- Passen sie keinesfalls die Renten und Sozialleistungen an die Inflationsraten an- Belasten Sie unbedingt die Verkehrsteilnehmer noch stärker durch Gebühren, Steuern und Abgaben- Vergessen Sie keinesfalls, auf die „großartigen Erfolge“ der Koalition aus Union + SPD hinzuweisen- Machen Sie möglichst plakativ allen Menschen klar, dass der Aufschwung irgendwo angekommen ist- Unterstreichen Sie immer und immer wieder, dass durch den Euro alles „billiger“ geworden ist- Versprechen Sie möglichst vor den Wahlen den Menschen, was nachher nicht haltbar ist- Stempeln Sie möglichst noch andere Bevölkerungsgruppen zu „potentiellen“ Verbrechern- Weiten Sie die äußerst zielführende und sinnvolle ZÜP auf möglich alle Bürger aus- Bringen Sie möglichst weitere Gesetzesvorhaben auf den Weg, die dann vom   Bundesverfassungsgericht kassiert werden, weil sie gegen das Grundgesetz verstoßen- Lassen Sie keinen Tag vergehen, um wegen „Terrorgefahr“ die Bürgerrechte weiter einzuschränken- Arbeiten Sie weiter am lückenlosen Netzwerk der Überwachung von der Geburt bis nach dem  Tod- Meinungs- und Pressefreiheit sind möglichst auf das „notwendige Maß“ hin „auszugestalten“ 

Ich bitte um Nachsicht, wenn ich etwas „nicht bedacht oder berücksichtigt“ haben sollte, bin aber für Hinweise zwecks Ergänzung immer offen. Aber ich denke, wenn die oben genannten Maßnahmen, so quasi als „erster Schritt in die falsche Richtung“ erst einmal umgesetzt sind, erübrigen sich weitere. Denn entweder herrscht dann die gewünschte „Stille“ im Land oder alle Bürger sind ob der vielen „Wohltaten“ einfach „abgehauen“.

Rauverbot – Ja, aber ……..

Sie haben Hutgröße 56? Dann gilt natürlich für Sie ein striktes Rauchverbot in Bayern. Sollten Sie aber zu den wenigen Zeitgenossen gehören, die 65 und größer auf den Schultern sitzen haben, dann gilt das natürlich für Sie nicht – dann gehören Sie nämlich zu den „Großkopferten“, also den Privilegierten.  Dass die Bayerische Variante des Nichtraucherschutzes für „dicke Luft“ im Freistaat und auch bei der CSU sorgt, wurde in Wildbad Kreuth erst wieder eindrucksvoll unter Beweis gestellt. Selbst Abgeordnete halten sich nicht an die Regelung – tragen also vermutlich Hüte ab Größe 65. 

„Wir frieren uns hier einen ab“, wird der Abgeordnete Franz Obermeier zitiert. Vermutlich hat er Hutgröße kleiner 56, weil er vor die Tür zum Rauchen muss. Bei Temperaturen um Null Grad wurde der CSU-Mann von der eigenen Partei zum Rauchen „des Gebäudes verwiesen“. „Du bist als Politiker eben vor manchem Blödsinn nicht geschützt“, klagt Obermeier. Eine wahre aber leidlich späte Erkenntnis. Was du nicht willst das man dir tut, das füg auch keinem anderen zu“. 

In der Gaststätte in Wildbad Kreuth, die die CSU-Landesgruppe angemietet hat, wird allerdings munter weiter gequalmt. „Geschlossene Gesellschaft“. Wie man hört, wachsen nun sogar in der CSU die Zweifel, ob Bayern mit dem rigorosen Rauchverbotsgesetz nicht meilenweit über das Ziel hinausgeschossen ist. Ob auch hier die anstehenden Landtagswahlen „Magensausen und heiße Winde“ bei den „Großkopferten“ verursachen? 

Sie kennen die Traditionsveranstaltung „Politiker Derblecken“, den Starkbieranstich am Münchner Nockerberg (Paulaner am Nockherberg)? Prima.Dorthin sind ganz offensichtlich nur Träger von Hüten mit Größe 65 + X eingeladen!?Warum? Es darf geraucht werden! „Geschlossene Gesellschaft“ – stimmt aber nur bedingt, denn das Fernsehen überträgt öffentlich, sodass alle Bundesbürger und auch das Ausland „teilnehmen“ können – ist also nix mit „Geschlossener Gesellschaft“.

Ich finde, „ganz schön ehrlich und glaubwürdig“, dass die „Hutträger“ 65 + X öffentlich und im Fernsehen sichtbar rauchen dürfen, aber die, für die diese „Hutträger“ das Gesetz gemacht haben, werden mit Strafe bedroht. Und so überzeugend glaubwürdig. Ich finde, es wäre wirklich oft besser, vorher nachzudenken, was man da eigentlich macht und welche Konsequenzen, Auswirkungen und „Kolateralschäden“ für die Regierenden, die Regierten und die „Wirtschaft“ das ggfs. haben könnte.

Gesundheitsreform – die nächste kostentreibende Reform der Großen Koalition?

Offensichtlich „dämmert“ es langsam auch einigen „Großkoalitionären“, was man da, gültig ab 2009, beschlossen hat.  Ein Kompromiss sollte es sein – ein „Krampf“ ist es geworden, der sowohl den einzelnen Bürger wie auch die Unternehmen teuer zu stehen kommen dürfte.

Hat man uns Bürgern nicht „gepredigt“, die Kassen hin zu günstigen Anbietern zu wechseln? Hat man. Und wir haben in vielen Fällen „gewechselt“.

Die Spanne der Krankenkassen-Beitragssätze spannt sich von 12 % (IKK-Direkt) bis 14,5% (AOK). 

Nun aber ist ja den „Großkoalitionären“ der großartige Gedanke eines Fonds gekommen – das Herzstück der sogenannten Gesundheitsreform. Dieser Fond sieht einen einheitlichen Beitragssatz für alle Kassen vor, den der Staat dann festlegt. Kein Geringerer als „die Kassen“ erwarten nun, dass dieser Beitrag bis zu 15,5% betragen könnte. 

Gemessen an den oben genannten, aktuellen Beitragssätzen würde dies eine Erhöhung um bis zu 3,5% betragen. Peanuts?  Wirklich wieder eine dieser ganz TOLLEN Reformen, die außer einer enormen Mehrbelastung für die Bürger und die Unternehmen sowie mehr „Regelungsbürokratie“ nur einen erkennbaren Nutzen hat, nämlich keinen. Offensichtlich hat dies nun auch Bayern in Person der Gesundheitsministerin Christa Stewens (CSU) erkannt? Oder ist es nur die aufkeimende Angst vor dem Wähler? Immerhin ist ja in Bayern 2008 Landtagswahl und da lassen sich derartige Belastungen für den Bürger diesem ziemlich schlecht „verkaufen“. 

Oder erkennt man da und dort, dass diejenigen, die diesen „Kompromiss“ abgeschlossen haben, eventuell gar nicht mitbekommen haben, über was sie da „kompromissiert“ haben? Und vor allem, welche Kostensteigerungen dies für die Betroffenen auslösen wird?

Heute hat unser aller Kanzlerin ja an die „Basta“ – Methode ihres Vorgängers Gerhard Schröder angeknüpft. Das ist natürlich insofern erfreulich, weil sie damit ja jeden Wähler quasi aufgefordert hat, über die Kostentreibende Gesundheitsreform und Ihr „Basta“ bei den in 2008 kommenden Landtags- und 2009 bei der Bundestagswahl abzustimmen.  Sind Sie also der Meinung, dass es gut und richtig ist, die Freiheit der Kassenwahl und damit die Kassenbeiträge nicht mehr als Versicherter selbst zu bestimmen sondern die Beitragshöhe, voraussichtlich satte 15,5 %, „Stiefvater Staat“ zu überlassen, müssen Sie natürlich Ihr Kreuzchen bei den Parteien machen, die diesen „teuren Kompromiss“ über Ihre Köpfe hinweg beschlossen haben. 

Sollten Sie dem nicht zustimmen können, gibt es jede Menge andere Möglichkeiten, Ihr Kreuzchen bei den Landtagswahlen 2008 und der Bundestagswahl zu machen.

Sie wissen doch – Wahlrecht ist Wahlpflicht – also dann auf zum „ankreuzeln“ – Basta! 

Zur Erinnerung

Die Eidesformel des deutschen Bundespräsidenten, Bundeskanzlers und der Bundesminister nach Art. 56 (und Art. 64) GG lautet:“Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. (So wahr mir Gott helfe.)” 

Das negative Gegenstück zum Eid ist ein Meineid. Darunter versteht am im deutschem Strafrecht das falsche Schwören vor Gericht oder einer anderen zur Abnahme von Eiden zuständigen Stelle (§ 154 StGB). Geschütztes Rechtsgut ist die Rechtspflege. Meineid ist ein Verbrechen, das mit Freiheitsstrafe von einem bis fünfzehn Jahren bedroht ist. In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.